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   OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09   

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OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09 (https://dejure.org/2010,4267)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.08.2010 - 9 U 99/09 (https://dejure.org/2010,4267)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. August 2010 - 9 U 99/09 (https://dejure.org/2010,4267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP 3 Medienfonds)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Aufklärungspflicht hinsichtlich Rückvergütungen an den Vermittler bzw. Berater von Kapitalanlagen in einem Medienfonds

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Umfang der Aufklärungspflicht hinsichtlich Rückvergütungen an den Vermittler bzw. Berater von Kapitalanlagen in einem Medienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Bank muss auf Provision hinweisen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Aufzuklären ist der Anleger dabei nicht nur über das Ob der Rückvergütung, sondern auch über die Höhe (BGH, Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226, 234, Rz. 24; Ellenberger, a.a.O., Rz. 948).

    37 Dabei liegen Rückvergütungen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rz. 31; Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, Rz. 11; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rz. 12 f., alle zitiert nach juris; Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226, Tz. 11).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ( BGHZ 170, 226 ff.) stellt keine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung oder gar eine richterliche Rechtsfortbildung dar, sondern beinhaltet lediglich eine bloße Fortführung und weitere Ausformung der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung von Interessenkollisionen der Bank gegenüber ihren Kunden im Allgemeinen und von Rückvergütungen im Besonderen, die für die beteiligten Verkehrskreise bei der gebotenen Sorgfalt bereits ab den Jahren 1989/90 absehbar war (BGH, Urteil vom 29.06.2010, a.a.O., Rz. 11) .

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 26.09.1997, V ZR 65/96, Rz. 15; Urteil vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, Rz. 30; beide zitiert nach juris) kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gibt es aber keinen Erfahrungssatz, dass der Geschädigte seine Geldmittel in einer anderen steuerbegünstigten Form angelegt hätte, sondern es kommt auf die Prüfung im Einzelfall nach dem konkreten Parteivorbringen an, wie sich die Vermögenslage des Geschädigten bei Abstandnahme von der Vermögensanlage entwickelt hätte (BGH, Urteile vom 13.01.2004, XI ZR 355/02, vom 06.02.2006, II ZR 329/04, vom 17.11.2005, III ZR 350/04; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.07.2009, 23 U 228/08, Rz. 16 ff., zitiert nach juris).

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 308/09

    Kreditinstitute haben Pflicht zur Aufklärung über sogenannte Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Nach neuester Rechtsprechung des Bundesgerichtshof konnte ein solcher bereits seit der Zeit nach 1990 nicht mehr vorliegen (Urteil vom 29.06.2010, XI ZR 308/09, Rz. 5 ff., 10).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.12.2006 zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen ( BGHZ 170, 226 ff.) stellt keine grundlegende Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung oder gar eine richterliche Rechtsfortbildung dar, sondern beinhaltet lediglich eine bloße Fortführung und weitere Ausformung der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Offenlegung von Interessenkollisionen der Bank gegenüber ihren Kunden im Allgemeinen und von Rückvergütungen im Besonderen, die für die beteiligten Verkehrskreise bei der gebotenen Sorgfalt bereits ab den Jahren 1989/90 absehbar war (BGH, Urteil vom 29.06.2010, a.a.O., Rz. 11) .

  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Dafür streitet bereits die im Kapitalanlegerrecht nach ständiger Rechtsprechung geltende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens, wobei der Aufklärungspflichtige die Nichtursächlichkeit seiner Pflichtverletzung beweisen muss (BGH, Urteil vom 16.11.1993, XI ZR 214/92, BGHZ 124, 151, 159 ff.).

    Sie greift nur dann nicht ein, wenn sich der Anleger bei richtiger Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte, wenn es also nicht nur eine bestimmte Möglichkeit aufklärungsrichtigen Verhaltens gäbe (BGH, Urteil vom 16.11.1993, a.a.O.; Urteil vom 07.05.2002, XI ZR 197/01, BGHZ 151, 5, 12).

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Dies gilt auch dann, wenn die Übertragung der Fondsanteile von der Zustimmung Dritter abhängig ist (BGH, Beschluss vom 06.07.2010, XI ZB 40/09, Rz. 14, zitiert nach juris).

    Wie ebenfalls bereits ausgeführt reicht es auch in diesem Falle aus, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (BGH, Beschluss vom 06.07.2010, XI ZB 40/09, Rz. 14, zitiert nach juris), was der Kläger bzw. der Zedent mit Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 10.12.2007 (Anlage K 12) in hinreichender Form getan hat.

  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    37 Dabei liegen Rückvergütungen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rz. 31; Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, Rz. 11; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rz. 12 f., alle zitiert nach juris; Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226, Tz. 11).

    Sie gilt grundsätzlich für alle Aufklärungsfehler eines Anlageberaters, auch für die fehlende Aufklärung über Rückvergütungen (BGH, Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, Rz. 22, zitiert nach juris).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Denn in den Jahren 2003 und 2004 sei dies nicht vorhersehbar gewesen, da erstmals im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.03.2005 (II ZR 310/03) die Pflicht statuiert worden sei, dass ein Prospekt rechtzeitig vor dem Vertragsschluss auszuhändigen sei.

    Soweit sich die Beklagte auf ihr fehlendes Verschulden im Rahmen ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Übergabe des Prospekts beruft, weil erstmals im Urteil vom Bundesgerichtshofs vom 21.03.2005 (II ZR 310/03) die Verpflichtung statuiert worden sei, den Prospekt rechtzeitig vor Vertragsschluss zu übergeben, während zuvor gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.06.1993, XI ZR 215/92, lediglich eine Vorlegung von Unterlagen zum Zeitpunkt der Zeichnung verlangt worden sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • BGH, 22.06.1993 - XI ZR 215/92

    Aufklärungspflicht bei Warenterminoptionen vor Auftragserteilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Zuvor habe nach der maßgeblichen Rechtsprechung eine schriftliche Aufklärung des Anlegers zum Zeitpunkt der Zeichnung genügt und sei eine Vorlegung von Unterlagen zu einem vor der Zeichnung liegenden Zeitpunkt nicht verlangt worden (BGH, Urteil vom 22.06.1993, XI ZR 215/92).

    Soweit sich die Beklagte auf ihr fehlendes Verschulden im Rahmen ihrer Verpflichtung zur rechtzeitigen Übergabe des Prospekts beruft, weil erstmals im Urteil vom Bundesgerichtshofs vom 21.03.2005 (II ZR 310/03) die Verpflichtung statuiert worden sei, den Prospekt rechtzeitig vor Vertragsschluss zu übergeben, während zuvor gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.06.1993, XI ZR 215/92, lediglich eine Vorlegung von Unterlagen zum Zeitpunkt der Zeichnung verlangt worden sei, vermag der Senat dem nicht zu folgen.

  • BGH, 27.10.2009 - XI ZR 338/08

    Immobilienfonds - Zum Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung (hier:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    37 Dabei liegen Rückvergütungen vor, wenn offen ausgewiesene Ausgabeaufschläge oder Verwaltungsgebühren, die der Kunde über die Bank an die Fondsgesellschaft zahlt, hinter seinem Rücken ganz oder teilweise an die beratende Bank umsatzabhängig zurückfließen, so dass die Bank ein für den Kunden nicht erkennbares Interesse hat, gerade diese Beteiligung zu empfehlen (BGH, Urteil vom 27.10.2009, XI ZR 338/08, Rz. 31; Urteil vom 12.05.2009, XI ZR 586/07, Rz. 11; Beschluss vom 20.01.2009, XI ZR 510/07, Rz. 12 f., alle zitiert nach juris; Urteil vom 19.12.2006, XI ZR 56/05, BGHZ 170, 226, Tz. 11).

    Auf die so ausgewiesenen Provisionen muss ein Anleger nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden, wenn er den Verkaufsprospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung erhalten hat, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (BGH, Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06, Rz. 17; Urteil vom 27.10.2009, a.a.O.).

  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.08.2010 - 9 U 99/09
    Auf die so ausgewiesenen Provisionen muss ein Anleger nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden, wenn er den Verkaufsprospekt so rechtzeitig vor seiner Anlageentscheidung erhalten hat, dass er sich mit seinem Inhalt vertraut machen konnte (BGH, Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06, Rz. 17; Urteil vom 27.10.2009, a.a.O.).

    Dann muss der Prospekt aber so rechtzeitig vor dem Erwerbsgeschäft überreicht werden, dass der Anleger sich mit seinem Inhalt vertraut machen kann (BGH, Urteil vom 12.07.2007, III ZR 145/06; Urteil vom 25.09.2007, XI ZR 320/06).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

  • BGH, 07.05.2002 - XI ZR 197/01

    Anforderungen an die Aufklärung über den Verfall von Rechten aus Optionsscheinen

  • BGH, 28.11.2007 - III ZR 214/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Zurechnung von

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und

  • OLG Frankfurt, 08.07.2009 - 23 U 228/08

    Entgangener Gewinn; Zinsanspruch: Substantiierungspflicht hinsichtlich der

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

  • OLG Frankfurt, 08.11.2011 - 9 U 54/10

    Haftung der Bank bei Kapitalanlageberatung: Schadensersatz wegen fehlender

    Der Senat teilt diese Auffassung (vgl. Urteil vom 18.08.2010, 9 U 99/09).

    Nach Auffassung des Senats kommt es aus Sicht der Anleger auf den konkreten Zahlungsfluss nicht an, sondern entscheidend ist vielmehr, ob ein - direkt oder über die Bank - gezahlter Betrag, der aus der Sicht des Anlegers an die Fondsgesellschaft zu leisten ist, anschließend hinter seinem Rücken der Bank zufließt (vgl. auch Senat, Urteil vom 18.08.2010, 9 U 99/09, Rz. 41, zitiert nach juris).

    Dieser Rechtsauffassung hat sich der Senat in seinem Urteil vom 18.08.2010 (9 U 99/09) angeschlossen.

  • OLG Frankfurt, 05.10.2011 - 23 U 42/10

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Soweit die Beklagte wie in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

    Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 359/09

    Anlageberatung: Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens; Kausalität der

    Soweit die Beklagte in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

    89 Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 12.08.2011 - 23 U 329/09

    Anlageberatung bei Medienfonds: Kausalität und Vermutung aufklärungsrichtigen

    Soweit die Beklagte wie in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

    Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2011 - 23 U 280/09

    Anlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds 3

    Soweit die Beklagte wie in Parallelverfahren allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

    Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 23 U 410/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Soweit die Beklagte allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

    Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 3 U 46/11

    Fehlerhafte Anlageberatung: Feststellungswiderklage der beklagten Bank wegen

    Aus Sicht der Anleger kommt es auf den konkreten Zahlungsfluss nicht an; entscheidend ist vielmehr, ob ein - direkt oder über die Bank - gezahlter Betrag, der aus Sicht des Anlegers an die Fondsgesellschaft zu leisten ist, anschießend hinter seinem Rücken der Bank zufließt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09).

    Soweit die Beklagte darauf verweisen könnte, dass sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ja aus dem Prospekt ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen des Klägers hätte haben können, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Kläger bei Wissen um die fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenskonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 330/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Soweit die Beklagte allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

    Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 90/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Soweit die Beklagte allgemein auf die Aufklärung durch den Prospekt abstellt, aus dem sich die Gesamthöhe der Vertriebskosten ergebe, so dass die Rentabilität der Anlage nicht tangiert sei und der Anteil der Beklagten an den Vertriebsprovisionen keinen Einfluss auf die Rentabilitäts- und Werthaltigkeitsüberlegungen gehabt haben könne, verkennt sie, dass es vorliegend nicht darum geht, welche Entscheidung der Anleger beim Wissen um eine fehlende Rentabilität der Anlage getroffen hätte, sondern allein darum, wie er sich verhalten hätte, wenn er über den Interessenkonflikt der Bank im Hinblick auf die Empfehlung der Anlage in vollem Umfang informiert gewesen wäre (ebenso OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

    Besteht jedoch eine Kapitalanlage in der Position als Treuhandkommanditist, so genügt es, wenn der Geschädigte im Rahmen des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs als Zug um Zug zu gewährende Leistung (lediglich) die Abtretung sämtlicher Rechte aus dem Treuhandvertrag anbietet (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.8.2010, 9 U 99/09 - bei juris).

  • LG Darmstadt, 08.02.2011 - 27 O 283/10
    Damit der Kunde die Interessenlage zutreffend einschätzen kann, genügt es nicht, dass der Anleger weiß, dass überhaupt eine Vergütung gezahlt wird, er muss vielmehr auch darüber informiert werden, wie hoch diese Vergütung ist, unabhängig vom Anwendungsbereich des WpHG (OLG Stuttgart 6 U 2/10, Urteil vom 30.11.2010 Rn.22 m.w.N.; zitiert nach juris; OLG Frankfurt 9 U 99/09, Urteil vom 18.08.2010, Rn.35ff. m.w.N.; zitiert nach juris).

    Dies setzt jedoch voraus, dass die beratende Bank als Empfängerin dieser Leistung ausgewiesen ist (OLG Frankfurt 9 U 99/09, Urteil vom 18.08.2010, Rn.38, zitiert nach juris).

    Hierfür streitet bereits die Vermutung des aufklärungsrichtigen Verhaltens im Kapitalanlagerecht, die für alle Aufklärungsfehler gilt, auch bei fehlender Aufklärung über Rückvergütungen (OLG Frankfurt 9 U 99/09; urteil vom 18.08.2010, Rn47; zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 27.06.2011 - 23 U 416/09

    Beratungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütungen (VIP Medienfonds3

  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 9 U 112/09

    Anlageberatungsvertrag: aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 4

  • OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 9 U 20/10

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bei Beitritt zu Medienfonds (VIP 4)

  • OLG Frankfurt, 23.05.2012 - 9 U 30/10

    Haftung der Bank wegen fehlerhafter Beratung bei Beteiligung an Medienfonds (VIP

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

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